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Diskussion eines FACT-bezogenen Fachartikels

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Diskussion eines FACT-bezogenen Fachartikels

Informationen zur Diskussion eines FACT-bezogenen Fachartikels

Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber für einen Studienplatz im Master FACT verfasst im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Diskussion zu einem FACT-bezogenen Fachartikel, die mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen ist. Im Folgenden finden Sie hierzu nähere Informationen und Hinweise.

Bekanntgabe und Fristen

Zu Beginn des jeweiligen Bewerbungszeitraums werden mehrere Fachartikel vorab festgelegt und die zugehörigen Links in den aktuellen Informationen auf der Startseite der Homepage des Masterstudiengangs FACT zeitnah bekanntgegeben.

Die Bewerberinnen bzw. Bewerber wählen einen Fachartikel aus und verfassen zu diesem ihre Diskussion anhand von für jeden Fachartikel jeweils vorgegebenen Leitfragen. Die Diskussion ist während der Bewerbung auf campo als PDF-Dokument bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist als Teil der Bewerbung hochzuladen:

Die Bewerbungsfrist für einen Studienstart zum Wintersemester endet jeweils am 31. Mai eines jeden Jahres.

Die Bewerbungsfrist für einen Studienstart zum Sommersemester endet jeweils am 31. Januar eines jeden Jahres.

Diskussion: Inhalte und Vorgaben

Die Diskussion des ausgewählten Fachartikels muss

  • einen kompakten Überblick des Artikels geben,
  • das darin gewählte Vorgehen konkretisieren,
  • die Ergebnisse darstellen und diskutieren und
  • die Relevanz des Artikels für die Unternehmenspraxis aufzeigen.

Die Diskussion umfasst mindestens 6.000 bis maximal 8.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber hat diese selbstständig ohne Hilfe Dritter zu verfassen.

Bewertung

Die Bewertung der Diskussion erfolgt im Rahmen der zweiten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens (§ 3 Abs. 4 FPOFACT). Im Rahmen der Begutachtung werden bis zu 20 Punkte vergeben. Bei der Bewertung wird folgende Verteilung und Gewichtung der Punkte vorgenommen:

  • Für den kompakten Überblick des Artikels werden maximal 5 Punkte vergeben.
  • Für die Konkretisierung des Vorgehens werden maximal 5 Punkte vergeben.
  • Für die Darstellung und Diskussion der Ergebnisse werden maximal 5 Punkte vergeben.
  • Für das Aufzeigen der Relevanz des Artikels in der Unternehmenspraxis werden maximal 5 Punkte vergeben.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen haben wir für Sie im FAQ-Bereich zusammengestellt.

 

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