Bewerbungs- und Zulassungsprozess
Ablauf für eine Bewerbung
1. Schritt: Diskussion eines FACT-bezogenen Fachartikels
Von jeder Bewerberin bzw. jedem Bewerber ist die Diskussion eines FACT-bezogenen Fachartikels im Umfang von mindestens 6.000 bis maximal 8.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten einzureichen. Die Fachartikel werden vorab festgelegt und der Link hierfür jeweils zu Beginn des Bewerbungszeitraums auf der Homepage des Masterstudiengangs FACT bekanntgegeben. Die Diskussion des ausgewählten Fachartikels muss
- einen kompakten Überblick des Artikels geben,
- das darin gewählte Vorgehen konkretisieren,
- die Ergebnisse darstellen und diskutieren und
- die Relevanz des Artikels für die Unternehmenspraxis aufzeigen.
Nähere Informationen zur Diskussion des FACT-bezogenen Fachartikels erhalten Sie in der entsprechenden Rubrik. Informationen zur Diskussion im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Sommersemester 2023 werden rechtzeitig zu Beginn des Bewerbungszeitraums auf unserer Homepage bekanntgegeben.
2. Schritt: Online-Bewerbung über das FAU-Bewerbungsportal campo
Für die Bewerbung ist vorab eine Registrierung im Identity Management System (IDM-System) der FAU notwendig. Es ist nur eine Bewerbung pro Person und Studiengang möglich. Für FAU-Studierende ist eine Registrierung im IDM-System nicht notwendig. Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Homepage des Bewerbungsportals campo.
Weitere nützliche Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Seite des Masterbüros.
Die Bewerbungsfrist für einen Studienstart zum Wintersemester endet jeweils am 31. Mai eines jeden Jahres.
Die Bewerbungsfrist für einen Studienstart zum Sommersemester endet jeweils am 15. Januar eines jeden Jahres.
Der Beginn des Bewerbungszeitraums sowie spezifische Informationen werden in den aktuellen Informationen auf der Startseite bekannt gegeben.
3. Schritt: Beginn des Qualifikationsfeststellungsverfahrens
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird das Qualifikationsfeststellungsverfahren (QFV) durch die Zugangskommission durchgeführt.
Zulassungsprozess:
Der Ablauf sowie die genauen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für den Master FACT richten sich nach der aktuellen Rahmenprüfungsordnung (MPOWISO) und der Fachprüfungsordnung (FPOFACT).
Die folgende Übersicht stellt den Zulassungsprozess für den Master FACT schematisch dar:
Die Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung umfassen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 FPOFACT:
- Bachelorabschluss in einem der folgenden Studiengänge: Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsingenieurwesen oder einem vergleichbaren Studiengang, sofern und soweit in diesem
- FACT-bezogene Studienfächer im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten, sowie
- Mathematik-/Statistik-bezogene Studienfächer im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten enthalten waren.
- Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
- Diskussion eines FACT-bezogenen Fachartikels.
Bitte beachten Sie, dass unbenotete Studienleistungen, Schlüsselqualifikationen, Praxissemester sowie die Bachelorarbeit von der Anrechnung als FACT-bezogene bzw. Mathematik-/Statistik-bezogene Studienfächer ausgeschlossen sind.
Eine finale Prüfung, ob bei den angegebenen Studienfächern ein ausreichender FACT-Bezug bzw. Mathematik-/Statistik-Bezug vorliegt, erfolgt erst im Rahmen des regulären Zulassungsprozesses durch die Zugangskommission. Hierzu sind die Beschreibungen der Kurse auf campo als Teil der Bewerbung hochzuladen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass vorher keine individuelle Prüfung durch die Studiengangskoordination erfolgt.
Werden die genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt, so schließt sich daran die erste Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens an. Diese setzt sich aus den folgenden Auswahlkriterien zusammen (§ 3 Abs. 3 FPOFACT):
- Qualität des bisherigen Studienabschlusses der bisherigen Leistungen anhand des Notendurchschnitts (Note im Bachelorabschluss) (max. 50 Punkte),
- Qualität der FACT-bezogenen Kenntnisse, die im Rahmen des Erstabschlusses erworben worden sind (max. 40 Punkte) sowie
- Qualität der Mathematik-/Statistik-bezogenen Kenntnisse, die im Rahmen des Erstabschlusses erworben worden sind (max. 10 Punkte).
In der ersten Stufe werden maximal 100 Punkte anhand der Bewerbungsunterlagen vergeben (§ 3 Abs. 3 FPOFACT):
- Bewerberinnen bzw. Bewerber, die in Summe mindestens 70 Punkte erreicht haben, werden direkt für den Studiengang zugelassen.
- Bewerberinnen bzw. Bewerber, die in Summe zwischen 69 und 50 Punkte erreicht haben, werden in der zweiten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens auf ihre Eignung überprüft.
- Bewerberinnen bzw. Bewerber, die in Summe weniger als 50 Punkte erreicht haben, erhalten eine Ablehnung.
In der zweiten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahren wird die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber auf Basis einer kritischen Begutachtung der eingereichten Diskussion des ausgewählten FACT-bezogenen Fachartikels überprüft (§ 3 Abs. 4 FPOFACT). Im Rahmen der Begutachtung können bis zu 20 Punkte vergeben werden. Der Zugang zum Studiengang wird gewährt, wenn in der Addition beider Stufen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens mindestens 70 Punkte erzielt wurden. Bewerberinnen bzw. Bewerber, die in der Addition beider Stufen weniger als 70 Punkte erzielt haben, erhalten eine Ablehnung.
Wichtige Hinweise:
- Es erfolgt keine „Vorprüfung“ einzelner Bewerbungsbestandteile/Leistungen durch die Zulassungskommission.
- Die Qualität des BA-Abschlusses bzw. anderer Leistungen kann erst nach Einsendung aller Bewerbungsunterlagen im Rahmen des regulären Zulassungsverfahrens beurteilt werden.
- Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, von Nachfragen diesbezüglich abzusehen.
- Hinweis für Studierende der FAU: Die Belegung des Studienbereiches FACT im Rahmen des Bachelor-Studiums führt aufgrund der Wahrung der Objektivität des Zulassungsverfahrens zu keiner bevorzugten Bewertung der Studienleistungen.
Sprachkenntnisse:
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erbringen. Der Nachweis muss bei der Bewerbung vorliegen. Später eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine bedingte Zulassung.
Der Nachweis kann insbesondere durch die folgenden Zertifikate und Dokumente erfolgen:
- Ausweis auf dem Abiturzeugnis eines Niveaus B2+
- TOEFL IBT mit einem Score von mindestens 72 – 94
- IELTS 5.0 – 6.6
- Cambridge First Certificate B2 (Cambridge Scale 180)
- UNIcert II
Nachweise über ein höheres Sprachniveau werden ebenfalls akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass der DAAD-Mobilitätstest nicht für den Nachweis der Englischkenntnisse geeignet ist.
Zudem ist von Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung bzw. den einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in deutscher Sprache erworben haben, gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 14b) der Satzung über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation (ImmaS) ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich. Der Nachweis muss bei der Bewerbung vorliegen. Später eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine bedingte Zulassung.
In accordance with Section 4 (5) No. 14b) ImmaS, applicants who have not acquired their university entrance qualification or the relevant first professional qualification in German are required to provide evidence of sufficient German language skills at least at level B2 of the Common European Framework of Reference for Languages.
4. Schritt: Immatrikulation bei der Studentenkanzlei
Erfolgt nach dem Qualifikationsfeststellungsverfahren eine Zulassung zum FACT-Master, so muss bis zum Ablauf der Rückmeldefrist die Immatrikulation bei der Studentenkanzlei in Erlangen erfolgen. Für Bewerbungen in einem zulassungsfreien Studiengang ist bei Vorliegen einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung die postalische Einschreibung möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie hierzu unter https://www.fau.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/einschreibung-immatrikulation/.
Hinweise für Bewerberinnen bzw. Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Bachelorabschluss haben:
Der Bachelorabschluss muss bei der Bewerbung noch nicht vorliegen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist allerdings ein Nachweis über die bereits erbrachten ECTS. Relevant ist hier die Regelstudienzeit des Bachelorstudiengangs und nicht die tatsächliche Dauer des bisherigen Bachelorstudiums (§ 26 Abs. 3 MPOWISO):
- bei sechs Semestern Regelstudienzeit: mind. 135 ECTS,
- bei sieben Semestern Regelstudienzeit: mind. 162 ECTS,
- bei acht Semestern Regelstudienzeit: mind. 189 ECTS.
Der Bachelorabschluss muss bei Studienbeginn zum Master noch nicht zwingend komplett sein (doppelte Immatrikulation ist möglich). Allerdings muss das Bachelorzeugnis spätestens ein Jahr nach der Einschreibung bei der Studienkanzlei nachgereicht werden (Zulassung mit Bedingung).
Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess finden Sie auch zusammengefasst in unserem FAQ-Bereich.
Informationen für ausländische Bewerber / Information for foreign applicants
Informationen für ausländische Bewerber (DE)
Informationen für ausländische Bewerber finden Sie unter
https://www.fau.de/international/aus-dem-ausland/.
Bei weiteren Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsprozess wenden Sie sich bitte an:
wiso-fact-master@fau.de.
Von Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung bzw. den einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in deutscher Sprache erworben haben, ist gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 14b) ImmaS ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich.
Information for foreign applicants (EN)
Information for foreign applicants can be found at
https://www.fau.eu/education/international/from-abroad/.
For further questions regarding the application and admission process, please contact:
wiso-fact-master@fau.de.
In accordance with Section 4 (5) No. 14b) ImmaS, applicants who have not acquired their university entrance qualification or the relevant first professional qualification in German are required to provide evidence of sufficient German language skills at least at level B2 of the Common European Framework of Reference for Languages.