Learning Agreements
Anrechnung von Auslandsleistungen
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung Ihres Learning Agreements ein! Senden Sie daher frühzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt Ihre Unterlagen an die Studiengangskoordination, da die Überprüfung einige Zeit beanspruchen kann.
Genereller Ablauf für die Anerkennung von Auslandsleistungen:
- Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland.
- Mögliche ausländische Module identifizieren, die für eine Anerkennung im Studiengang FACT in Frage kommen.
- Hierbei besteht die Möglichkeit neben der Anrechnung äquivalenter Module, die im Master FACT angeboten werden, die Module Aktuelle Fragen aus FACT I/II/III für eine Anrechnung zu wählen. Diese Module sind speziell für ein Auslandsstudium konzipiert und verlangen lediglich, dass ein gewisser Bezug zu den Disziplinen des FACT-Masters besteht.
Bitte beachten Sie, dass die anzurechnenden ausländischen Veranstaltungen mindestens eine Wertigkeit von 5 ECTS haben.
- Hierbei besteht die Möglichkeit neben der Anrechnung äquivalenter Module, die im Master FACT angeboten werden, die Module Aktuelle Fragen aus FACT I/II/III für eine Anrechnung zu wählen. Diese Module sind speziell für ein Auslandsstudium konzipiert und verlangen lediglich, dass ein gewisser Bezug zu den Disziplinen des FACT-Masters besteht.
- Learning Agreement für die ausländischen Module mit dem fachbetreuenden Lehrstuhl vereinbaren.
- Für ERASMUS-Studierende gilt ergänzend zum ERASMUS-Learning Agreement:
a) obere Spalte mit ausländischen Kursinfos ausfüllen.
b) untere Spalte keine deutschen Kursinfos eintragen, sondern Vermerk „see learning agreement School of Business and Economics“ angeben. - Falls Sie ein Learning Agreement bei der Masterkoordination abschließen wollen, beachten Sie bitte Folgendes: Den vollständig, d.h. inklusive der Prüfungsnummer und -bezeichnung, ausgefüllten Antrag auf das Learning Agreement mit den erforderlichen zusätzlichen Materialien (z.B. Kursbeschreibung des ausländischen Moduls) zur Überprüfung Ihrer Anfrage werfen Sie bitte in den Briefkasten des Lehrstuhles für Versicherungswirtschaft und Risikomanagement an der Poststelle ein. Alternativ können Sie den unterschriebenen Antrag auch eingescannt per E-Mail an wiso-fact-master@fau.de senden.
Bitte geben Sie auch eine E-Mail-Adresse für Rückfragen an.
- Für ERASMUS-Studierende gilt ergänzend zum ERASMUS-Learning Agreement:
- Module im Ausland ablegen.
- Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung (–> Hinweise und Formulare –> Formulare für Master-Studiengänge) von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen i. V. m. der/n Bescheinigung/en über das/die bestandene/n Modul/e der Studiengangskoordination vorlegen.
- Die Studiengangskoordination übernimmt die komplette Umrechnung der Modulnoten. Beachten Sie dabei bitte Folgendes: Den vollständig, d.h. inklusive der Prüfungsnummer und -bezeichnung, ausgefüllten Antrag auf die Umrechnung der ausländischen Noten, das dazu gehörige Learning Agreement und das Zeugnis der ausländischen Universität werfen Sie bitte in den Briefkasten des Lehrstuhles für Versicherungswirtschaft und Risikomanagement an der Poststelle ein. Alternativ können Sie die Unterlagen auch eingescannt und unterschrieben per E-Mail an wiso-fact-master@fau.de senden.
- Das von der Studiengangskoordination unterzeichnete Anerkennungsformular zur Unterschrift an das Büro für Internationale Beziehungen weiterreichen (bitte eine Kopie dafür mitbringen). Gemäß der neuen Vorgaben der Fachbereichsleitung muss zusammen mit dem unterzeichneten Anerkennungsformular zusätzlich ein Erfahrungsbericht in pdf-Form an das Büro für Internationale Beziehungen eingereicht werden, damit das Anerkennungsformular unterschrieben wird.
- Abschließend das Anerkennungsformular an das Prüfungsamt weitergeben.
Weitere Informationen zum Prozess erhalten Sie unter
https://www.qm.wiso.rw.fau.de/qm-fuer-studierende/anerkennung-auslandleistungen/